Oftmals wird in arbeitsgerichtlichen Verfahren mit dem Begriff „Annahmeverzugslohnrisiko“ um sich geworfen. Für juristische Laien ist oft nicht auf erstem Blick klar, worum es sich dabei handelt. Dabei ist der Annahmeverzug keine speziell arbeitsrechtliche Besonderheit. Geregelt ist der Annahmeverzug im BGB. Das bedeutet, ein Annahmeverzug kann bei allen schuldrechtlichen Rechtsverhältnissen entstehen, also auch beim Kaufvertrag oder anderen Verträgen. Im Rahmen […]


