In Hessen wurde eine Justizvollzugsbeamtin im Vorbereitungsdienst (Beamtenverhältnis auf Widerruf) wegen einer Beziehung zu einem Häftling fristlos aus dem Dienst entlassen. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden hat. Die Anwärterin im mittleren Justizvollzugsdienst lernte ihren Lebensgefährten bereits vor dessen Inhaftierung über die Plattform „Lovoo“ kennen. Er war zunächst in Spanien inhaftiert. Im April 2025 wurde er aus […]


