Der Begriff „Massenentlassung“ geistert immer wieder in den Medien herum und hat sich auch im juristischen Sprachgebrauch im Arbeitsrecht eingebürgert. Interessant ist dabei, dass das Gesetz diesen Begriff gar nicht kennt. Das Gesetz regelt in § 17 KSchG lediglich „Anzeigepflichten“ von Kündigungen, wenn gewisse Schwellenwerte überschritten sind. Von einer sog. „Massenentlassung spricht man also dann, wenn Arbeitgeber:innen in einem Betrieb eine größere […]


